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Aus der Ordnung des Frauenwerks:

Das Frauenwerk der Evangelisch-methodistischen Kirche wendet sich mit seinem Auftrag und Angebot an alle Frauen. Es ist ein Arbeitszweig mit eigener Geschäftsführung.


II. Organisation
1    Bezirk
In jedem Bezirk wird eine Beauftragte für Frauen gewählt. Die Beauftragte vertritt die Anliegen der Frauen des Bezirks und ist die Verbindungsperson zum Frauenwerk.

Nachstehende Beschreibung verdeutlicht die Aufgabe der Beauftragten für Frauen.


Beauftragte für Frauen

Voraussetzung, Wahl und Bestätigung

Jeder Bezirk wählt eine Beauftragte für Frauen, unabhängig davon, ob es eine Frauengruppe in im Gemeindebezirk gibt. Wahlberechtigt sind alle Frauen der Bezirksgemeinde.
Die Bezirkskonferenz bestätigt die Beauftragung (Artikel 254 VLO).

Aufgabenbeschreibung Beauftragte für Frauen
  • Sie vertritt die Anliegen der Frauen des Bezirkes.
  • Sie hält Kontakt zu der Regionalbeauftragten bzw. der Distriktsbeauftragten des Frauenwerks und ist damit Verbindungsperson zum Frauenwerk.
  • Sie wählt die Frauen des Arbeitsausschusses des Frauenwerks der jeweiligen Jährlichen Konferenz.
  • Sie hat Sitz und Stimme je nach Gremienstruktur des Bezirks in einem Ausschuss oder in der Bezirkskonferenz.
  • Sie gibt Termine und Informationen des Frauenwerks an die Leiterinnen der Frauengruppen und an interessierte Frauen weiter.

In Absprache mit den Frauen und Gremien des Bezirks, kann sie einzelne Aufgaben an eine andere Person delegieren:

  • Sie arbeitet mit bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltung für Frauen in der Region.
  • Sie ist Ansprechpartnerin für die Geschäftsstelle des Frauenwerks, was die Verteilung und Abrechnung der Zeitschrift Frauenwege betrifft.

Die Umsetzung der Wahl der Beauftragten für Frauen kann auf verschiedene Weise erfolgen. Beispielhaft werden verschiedene Modelle benannt.
Für Rückfragen stehen die Vorsitzenden des Frauenwerks gern zur Verfügung (siehe Kontakte).

Modell 1

Auf einem Bezirk gibt es drei Gemeinden und drei aktive Frauenkreise. Die drei Frauenkreisleiterinnen und ihre Mitarbeiterinnen bilden einen Ausschuss für Frauenarbeit. Dieser Ausschuss für Frauenarbeit wählt die Beauftragte für Frauen.

Modell 2

Zur Wahl der Beauftragten für Frauen werden alle Frauen an einem vorher bekannt gegebenen Termin in die bestehende Bezirksfrauengruppe eingeladen. Alle anwesenden Frauen wählen die Beauftragte für Frauen.

Modell 3

Der Vorschlagsausschuss sucht Frauen, die sich als Beauftragte für Frauen zur Verfügung stellen würden und erstellt einen Wahlzettel. Alle Frauen des Bezirks wählen die Beauftragte für Frauen.

Modell 4

Der Vorschlagsausschuss nominiert eine Beauftragte für Frauen.

Modell 5

Die Bezirkskonferenz benennt eine Beauftragte für Frauen.

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